TPO-Verbot in Kraft: UV-Nagelprodukte betroffen
Hintergrund des EU-weiten Verbots
Auswirkungen auf den Betrieb
- Ab dem 1. September 2025 gilt ein Verkaufs- und Verwendungsverbot für alle kosmetischen Produkte mit TPO.
- Das Verbot betrifft sowohl die Anwendung bei Kundinnen und Kunden als auch die Weitergabe oder den Verkauf.
- Eine Aufbrauchfrist für Restbestände ist nicht vorgesehen. Produkte mit TPO dürfen ab dem Stichtag nicht mehr verwendet oder gelagert werden.
Empfohlene Maßnahmen
- Produktbestand prüfen: Inhaltsstoffe kontrollieren, insbesondere bei UV-Gelen.
- Lieferanten kontaktieren: Informationen zu TPO-freien Alternativen einholen.
- Produkte austauschen: TPO-haltige Produkte rechtzeitig ersetzen.
- Entsorgung organisieren: Nicht mehr zulässige Produkte fachgerecht entsorgen.
- Mitarbeitende über das Verbot und die Konsequenzen aufklären.